Heilberuf

30 Jahre Innovation im Gesundheitswesen

Eine rechtliche Klärung zur Anerkennung als Heilkunde bzw. zur freien Verwendung bis an die Grenzen zum HP-Gesetz wurde in den Jahren 1995 – 2016 aktiv durchgeführt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten und Synergetik Profiler ab 1996 MWSt frei gestellt und somit die Selbstständigkeit anerkannt, ohne jedoch eine Grenze zum HP-Gesetz zu definieren. Das zuständige Gesundheitsamt Wetzlar Dr. Schulz verweigerte die Zusammenarbeit, ebenso die vom Innenministerium eingesetzten Ausschüsse für Heilpraktikerfragen. Auch das hessische Sozialministerium verweigerte die vom Verwaltungsgericht Darmstadt gerichtlich eingeforderte Klärungsarbeit.

Der Berufsverband Psychobionik in Zusammenarbeit mit dem Synergetik Institut von Bernd Joschko und Rita Schreiber führten konfrontativ über 21 Jahre eine gerichtliche Klärung herbei.  

Es wurde eine 4. Kraft im Gesundheitswesen akzeptiert

Die Selbstheilung

Die Erfolge standen im Raum

Man wollte keine Konkurrenz als Alternative

Man wollte keine Konkurrenz als Alternative zur Sichtweise der Schulmedizin schaffen, aber die Erfolge standen im Raum. Die erste Brustkrebsheilung geschah schon 1998 – dokumentiert von der Uniklinik Heidelberg. Die Schulmedizin bekämpft üblicherweise Symptome, wir hingegen lösen den Hintergrund im Unterbewusstsein auf – diese neue Sichtweise wurde endgültig erst ab 2010 von den höchsten Gerichten vom BVerwG, BGH und BVerfG mitgetragen und darf auch so an den Patienten/ Klienten vermittelt werden. Die Arbeitsebene der Methode ist die Software des Menschen – die Welt der inneren Bilder. Die archetypischen Bilder werden optimiert – die Erweiterung der Arbeit von C.G. Jung. Wie wurde dieses Ziel erreicht?

Wir sprachen konsequenterweise nicht von medizinischer Heilung, sondern von synergetischer Selbstheilung durch Selbstorganisation.

Also behaupteten wir: Wir heilen nicht!

Eine Anerkennung als neue Heilmethode war auf direktem Wege unmöglich.

Viele Fachleute, die wir fragten sagten ab. Keiner wollte die Sichtweise der Schulmedizin in Frage stellen. Wir bekamen auch keine Genehmigung von der Hessischen Ärztekammer einen Psychotherapeuten und Arzt einzustellen, der Brustkrebsklientinnen parallel zu den Synergetik Sessions betreuen sollte und die Synergetik Grundausbildung absolvierte. Schon 1992 hatte das Kamala eine genehmigte Arztpraxis für Allgemeinmedizin angebaut.

Also behaupteten wir: Wir heilen nicht! Und jetzt versuchten die Behörden uns das Gegenteil nachzuweisen. Zum 5. Januar 2004 bekamen wir ein Berufsverbot von Dr. Hepp und der Weg war frei zu den höchsten Gerichten. Er wollte 1993 nicht mit uns reden und so eröffneten wir kurzerhand in Goslar ein Info-Center und verteilten 30.000 Flugblätter über die örtliche Zeitung. Nur auf diesem Wege (Eingangsthese: Synergetik Therapie ist keine Heilkunde) war es möglich, eine juristische Bewertung der neuen synergetischen Sichtweise von Krankheit und Gesundheit zu bekommen.

Eine neue Sichtweise

Krankheiten sind nicht schulmedizinisch, sondern synergetisch zu heilen!

Der Synergetik Profiler darf eine andere Sichtweise nutzen, dies hat die Revision des OVG Lüneburg ergeben:
Dort war noch zu lesen:

OVG Münster

Im Übrigen darf dem Kläger bei dem von ihm vertretenen Ansatz zum wahren Entstehungsgrund von Krankheiten ohnehin keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden. Denn auch ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken (vgl. VGH Mannheim, Beschl. V. 2.10.2008 – 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458 ff.), wie dies aber geschieht, wenn man – wie der Kläger – annimmt, Krankheiten seien nicht schulmedizinisch, sondern synergetisch zu heilen. Einem Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden

- Beschl. V. 20.11.2007 –12 A 3786/05 -, DVBI. 2008, 124 ff.

Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss

- Revision zum Urteil des OVG Lüneburg am 26. August 2010 in Leipzig

BVerwG

Verwaltungsgericht Darmstadt

Wichtig für unsere Auszubildende

Kein HP-Schein für die Synergetik Therapie nötig

Das Urteil des BVerwG war unklar, denn es definierte keine Abgrenzung zum HP-Schein und so mußten wir weitere Gerichte nutzen.

Diese Grenzziehung ist wichtig für unsere Auszubildende! Doch kein Gericht oder Behörde gab bisher klare Vorgaben! Die beiden Berufsverbände und das Synergetik Institut hatten zur Klärung bisher 160.000 € investiert! Erst das Verwaltungsgericht Darmstadt hat 2016 endgültig klare Grenzen in (verweigerter) Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium Hessen definiert.

Nun braucht es keine kleinen HP-Schein in Anwendung der Synergetik Methode als Psychotherapie – es sein denn, man will direkt Krankheiten heilen.

Ergebnis

Rechtliche Klärung in den letzten 20 Jahren

Nach 20 Jahren aktive Klärungsarbeit unterrichtet Bernd Joschko heute Menschen mit Krebs, wie sie ihr „Betriebssystem PSYCHE“ selbst verändern können, um wieder gesund zu werden. Auch er wurde als Pionier von den Behörden und Gerichten verfolgt, konnte aber seine synergetische Sichtweise behaupten und bekam vom Bundesverwaltungsgericht 2010 seine Synergetik Methode als Heilkunde auch für Menschen mit Krebs bestätigt.

Der BGH zog 2011 mit seinem Urteil nach. Die Synergetik Methode ist eine „Konfrontative Psychotherapie“ auch für Krebsheilung. Der 2. Senat des angerufene BVerfG widersprach nicht. Das VG Darmstadt definierte eine genaue Grenze zum HP-Schein freien Bereich 2016. Damit kann jeder mit dieser Methode frei arbeiten. Auch Menschen mit Krebs dürfen die Dienstleistung der Innenweltarbeit bekommen.

Wichtige Urteile

BGH Presse-Info

Urteil OVG Lüneburg

Revisionsurteil BVerwG

Juni 2011

18. Juni 2009

26. August 2010

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Urteil Landgericht Frankfurt

Revisionsurteil BGH

Urteil des VG Darmstadt

Juli 2010

22. Juni 2011

2016

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