Revision 2013 beim Bundesverfassungsgericht
Bernd Joschko ist der vergessene Whistleblower Deutschlands.
Auch er hat – wie Snowden heute – auf Missstände aufmerksam gemacht und persönliche Nachteile in Kauf genommen. So fand er als Physik-Ing. keinen neuen Arbeitgeber.
„Haben Sie auch was gegen Tierversuche?“ –
meinte ein Institut vor 30 Jahren.
Bernd Joschko hat sich notgedrungen mit „Selbsterfahrung“ beschäftigt. Es war ein Zeitthema, ebenso wie alternative Therapien und „Selbstheilung“. Sechs Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem BKA wg. Gewissenskonflikt definierte er seine eigene Methode: Die Synergetik Therapie.
Sie sollte in den nachfolgenden 25 Jahren 50 Richter in 20 Gerichtsprozessen beschäftigen, denn Bernd Joschko hat Erfolg, weil er nicht wie die Schulmedizin die Symptome bekämpft, sondern den individuellen Hintergrund in jedem Klienten aufspürt und im Gehirn verändert. Dazu hat er einen neuen Heilberuf 2001 erschaffen: Den Synergetik Profiler.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begrüßte im August 2010 die Sichtweise als neuen Heilberuf, allerdings bekam Bernd Joschko ein Tätigkeitsverbot. Es forderte „Grundkenntnisse der Medizin“, doch erst das Verwaltungsgericht in Gießen definierte 2013 den benötigten kleinen HP-Schein. In der Zwischenzeit kam die Staatsanwaltschaft mit 6 Mann ins Kamala, befragte über 60 Klienten: Alle waren sehr zufrieden und die Ermittlungen wurden eingestellt.
Schon vorher wurden im Mai 2010 die Klienten einer 70jährigen Synergetik Therapeutin am Frankfurter Landgericht an 5 Prozesstagen ausführlichst befragt: Alle waren begeistert, niemand geschädigt worden – doch auch hier wurden neben 22 Freisprüchen 11 Verurteilungen getätigt – weil etwas hätte passieren können. Die Synergetik Therapie wurde fälschlicherweise von einem Psychiater mit dem medizinischen Katathymen Bilderleben verglichen. Er hatte auch keine Ahnung von Synergetik – also wurden Äpfel mit Birnen verglichen.
Der angerufene Bundesgerichtshof definierte die Synergetik Methode als „Konfrontative Psychotherapie“ und bestätigte erstmals eine Grenzziehung zum HP-Schein bei dieser völlig neuen Selbstheilungsmethode. Kein Gesundheitsamt war vorher in der Lage, diese Abgrenzung zum strafbaren Heilpraktikergesetz – also zum staatlich erlaubten Heilen – zu definieren. Also riefen wir – Bernd Joschko und der Berufsverband – das Bundesverfassungsgericht an, wo sich der 2. Senat eineinhalb Jahre mit diesen Fragestellungen beschäftigte – und die Revision ablehnte.
Bis heute keine klare Grenzziehung zur Strafbarkeit einer Selbstheilungsmethode
So gibt es trotz erheblichem Aufwand bis heute keine klare Grenzziehung zur Strafbarkeit einer Selbstheilungsmethode, die schon 1999 eine Brustkrebsheilung produzierte.
Zur damaligen Zeit hatten sich 96 Synergetik Therapeutinnen zu einer Brustkrebsstudie zusammengeschlossen und sammelten Informationen zur Selbstheilung bei Krebs. Von den insgesammt etwa 600 Teilnehmern der Ausbildungen seit 1993 arbeiten heute nur noch sehr wenige in diesem einzigartigen Beruf, dessen Ausbildung auf massivem Druck des Regierungspräsidium Darmstadt 2011 eingestellt worde – Aberkennung der MWSt-Befreiung.
Insgesamt wurden in den letzten 25 Jahren 6,2 Mill € Umsatz erzeugt, wobei „Papa Staat“ schätzungsweise 3 Mill € an Steuern einnahm – aber seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam
Heute arbeit Bernd Joschko in seinem 3. neu erschaffenen Beruf des Psychobionikers und Unterrichtet „Selbstheilung“ mit seiner vereinfachten Form der Psychobionik 3.0. Hier werden in der PSYCHE alle Urbilder aktiviert und „Selbstheilung“ bzw. neuronale Freiheit geschieht als eigene Leistung.
Auf den Punkt gebracht
Die staatlich etablierten Gesundheitsberufe sollen geschützt bleiben – Neues Denken kann noch nicht integriert werden. Synergetik Therapie ist nicht mit der medizinischen Therapie des katathymen Bilderlebens vergleichbar (Äpfel sind keine Birnen). Aber Dr. Goldschmidt als Gutachter im Landgerichtsprozess kannte als Psychiater nicht die neue Strukturwissenschaft der Synergetik. Er ist kein Wissenschaftler – Richter Dr. Immerschmitt auch nicht. Ein Paradigmawechsel ist zuerst immer auch ein biologisches Problem. Also abwarten…
Die Synergetik-Therapie wird nicht nur zum Heilen und Lindern von Krankheiten und Leiden angewandt, sondern auch – und zwar sowohl bei gesunden als auch kranken Klienten – zu völlig anderen Zwecken, etwa zur Selbsterfahrung, Stärkung des Selbstbewusstseins, zur Klärung von Lebensfragen und zur Sinnfindung (Anlage 1, S. 32 ff.).
Das Heilpraktikergesetz ist aber grundsätzlich auf die Synergetik-Therapie nur in den Fällen anwendbar, soweit sie zum Heilen und Lindern von Leiden angewandt wird (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz), nicht hingegen, wenn dies mit einer anderen Zielsetzung erfolgt und zwar selbst dann, wenn es sich um einen kranken Klienten handelt, der jedoch in der Synergetik keine Linderung oder Heilung sucht, sondern sich selbst erfahren will usw., so dass das Landgericht Frankfurt am Main die Beschwerdeführerin nicht nur in den Fällen freigesprochen hat, in denen die Synergetik-Therapie auf gesunde Klienten angewandt wurde, sondern auch bei kranken Klienten, soweit die Therapie nicht zur Heilung oder Linderung erfolgte (Anlage 1, S. 32 ff.).
Das führt zu dem – verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden – Ergebnis, dass das Heilpraktikergesetz einem kranken Klienten nur dann Schutz vor gesundheitlichen Gefahren gewährt, wenn er die Synergetik zu Heilungs- bzw. Linderungszwecken in Anspruch nimmt, ihn jedoch bei identischer Gefahrenlage nicht schützt, wenn er die Synergetik mit einer anderen Zielsetzung – etwa der Selbsterfahrung – nutzt.
Dr. Wirth
Aber „Selbsterfahrung mit der Synergetik“ kann Gesundheit fördern – Oder anders formuliert:
Der Anbieter von Synergetik macht sich strafbar, je nachdem was der Klient erwartet. Somit ist die Synergetik Therapeutin vom Denken ihrer Klienten strafrechtlich abhängig. Da dies nicht sinnvoll ist und das BVerfG dem nicht abgeholfen hat, wird die Ausbildung zur Synergetik Therapeutin 2012 eingestellt. Selbstheilung kann nun jeder selbst für sich lernen und als Psychobionik Unterricht nach Art. 5 GG weitergeben. Dafür gibt es nun den Beruf Psychobionik Coach und Profiler. Die Psychobioniker sind dabei immer Lehrer oder Mentor. Der BGH hatte das Anbieten von „Profiling“ freigegeben und jede Art von „Selbsterfahrung“. Dies trägt nun das BVerfG (sprachlos – Ablehnung der Revision) mit.